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Zu den Berichten über die Umgehung der 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Ausbildung:

 Es ist ein Unding, dass geflüchtete Azubis trotz gültigem Ausbildungsvertrag abgeschoben werden können und damit die im Integrationsgesetz beschlossene „3+2“ Regelung in einigen Bundesländern unterlaufen wird. Schuld daran ist die Bundesregierung, die mit einem in letzter Minute

Zum heute von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka vorgestellten Berufsbildungsbericht 2017 erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Die Bundesregierung lässt besonders Jugendliche mit Hauptschulabschluss, junge Erwachsene und Geflüchtete bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz im Regen stehen.

Ihr Berufsbildungsbericht offenbart, dass viel zu viele junge Menschen vergeblich nach einer Berufsausbildung suchen. Allein im März 2017 fanden knapp 300.000 Jugendliche nach Schulabgang keinen Ausbildungsplatz. Sie alle fehlen der Wirtschaft damit schon morgen als zukünftige Fachkräfte.

Zur heute vorgestellten UNICEF-Studie „Kindheit im Wartestand“ über die Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Erstaufnahmeeinrichtungen sind kein guter Ort für Kinder. Wenig Privatsphäre, wenige geschützten Räume, teilweise schlechte hygienische Zustände. Oft haben Kinder und Jugendliche keinen geregelten Zugang zu Kitas und Schulen. Das kritisieren wir seit Monaten.

Zur heutigen Veröffentlichung des Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitors 2017 erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Die hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen mit ungleichen Startchancen ist ein Skandal. Die Bundesregierung tut viel zu wenig gegen die grassierende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Die richtige Antwort lautet: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zur Hochschule haben.

Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales droht Wohlfahrtsverbänden in einem Schreiben, die Fördermittel für Asylsozialberatung zu entziehen, sofern sie Flüchtlinge nicht im Sinne einer schnellen Rückkehr beraten. Dazu berichtet die Süddeutsche Zeitung. Beate Walter-Rosenheimer kommtiert weiter:

 „Im harten Kurs gegen Flüchtlinge schreckt die bayerische Staatsregierung offenbar vor nichts zurück. Es ist zwar richtig, dass staatlich geförderte Asylsozialberatung die Betroffenen objektiv und realistisch über ihre realistische Situation in Deutschland aufklären muss. So steht es in den Förderrichtlinien.

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