Wer in Deutschland eine Berufsausbildung macht, darf nicht abgeschoben werden. So will es das Integrationsgesetz des Bundes, das wenigstens einigen Geflüchteten eine Zukunftsperspektive durch die Integration in Arbeit und Ausbildung ermöglichen will.

In Bayern hat man dieses Prinzip der Ausbildungsduldung aber offenbar gründlich missverstanden. Hier gilt noch immer der CSU-Grundsatz: "Wer sich integrieren will, fliegt trotzdem raus". Das entsprechende Rundschreiben an die bayerischen Ausländerbehörden finden Sie hier.

Gemeinsam mit Volker Beck hat Beate Walter-Rosenheimer ein Protestschreiben an den bayerischen Innenminister verfasst und sich klar gegen diese restriktive integrationsfeindliche Praxis gewandt. In seiner Antwort offenbart der bayerische Innenminister ein recht eigenwilliges Rechtsverständnis.

Dazu berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Weiter kommentieren Beate Walter-Rosenheimer und Volker Beck:

 Beate Walter-Rosenheimer:

 „Im Wetteifern mit der AfD um Stimmen am rechten Rand führt der bayerische Innenminister die Integrationspolitik endgültig ad absurdum. Einerseits verlangt Herrmann in seinem bayerischen Integrationsgesetz von Geflüchteten, dass sie sich ohne Wenn und Aber in die hiesige Gesellschaft und die hier vorgefundenen gewachsenen Strukturen einfügen. Andererseits treibt er junge Asylbewerber mit seiner integrationsfeindlichen Auslegung des Aufenthaltsrechts wissentlich und willentlich in die Arbeitslosigkeit. Daraus entstehen hohe wie unnötige Kosten für die Kommunen. Das kann nicht im Interesse eines Innenministers liegen. Das widersprüchliche Gebaren offenbart nicht nur das integrationspolitische Totalversagen der CSU, sondern zeugt auch von einem recht eigenwilligen Rechtsverständnis. Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, wie die neu geschaffene 3+2-Regelung verstanden werden sollte. Wer in Deutschland eine Berufsausbildung macht, darf nicht abgeschoben werden. Dieser einfache Grundsatz ist integrationspolitisch richtig und auch volkswirtschaftlich sinnvoll.“

Volker Beck:

„Der bayerische Innenminister hat das Aufenthaltsrecht schlicht nicht verstanden: es ist keineswegs so, dass Geduldete, die kein Asylverfahren durchlaufen haben, stets ‚illegal‘ nach Deutschland eingereist sind. Vielmehr haben zahlreiche Geduldete jahrelang mit einer Aufenthaltserlaubnis – etwa aus familiären Gründen – in Deutschland gelebt, die lediglich deshalb nicht verlängert wurde, weil etwa das Einkommen irgendwann nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht. In solchen Fällen liegen die Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zwar nicht mehr vor; der Abschiebung steht aber der völkerrechtlich verbürgte Schutz der Familie entgegen, sodass den Betroffenen eine Duldung erteilt wird. Das gilt dann auch für die Kinder, die möglicherweise sogar im Inland geboren wurden und denen nach der bayerischen Regelung die Aufnahme der Berufsausbildung verwehrt wird – es sei denn, sie stellen einen Asylantrag. Dass man in München das Aufenthaltsrecht so gründlich missversteht ist an und für sich schon verwunderlich. Die Fehler haben offensichtlich integrationsfeindliche Auswirkungen, mit denen niemandem gedient wird. Besonders absurd ist es, dass die bayerischen Behörden – statt den Betroffenen, die sie aus menschenrechtlichen Gründen ohnehin nicht abschieben dürfen, den Weg zur Erwerbstätigkeit zu ebnen – auch Menschen trotz offenbar fehlendem Schutzbedürfnis im asylrechtlichen Sinne ins Asylverfahren treiben wollen.  Dass die Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung derzeit noch strafbar ist, übersieht der Staatsminister geflissentlich. Dieses Verhalten bürdet dem Bund die Kosten der integrationsfeindlichen Politik der bayerischen Staatsregierung auf. Das kann die Bundesregierung nicht hinnehmen.“