Deutscher Bundestag

Zum Abschluss des Überprüfungsverfahrens von Indien im UN-Menschenrechtsrat in Genf am 27. März erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Indien hat es jetzt schriftlich: Die Lage der Menschenrechte im Land ist prekär. Der gestern verabschiedete UN-Bericht zu deren Überprüfung bestätigt dies nachdrücklich.
Im Realitätscheck des Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR) erwies sich einmal mehr: Die Lage der Menschenrechte in Indien gibt Grund zur Sorge und ist bei weitem kein Aushängeschild für die größte Demokratie der Welt. 

Und bislang ist kein Umdenken der Regierung unter Premierminister Narendra Modi erkennbar. Erst kürzlich entzogen die indischen Behörden dem bedeutenden Think Tank "Centre for Policy Research" die Arbeitserlaubnis für 180 Tage und setzten die BBC unter Druck, weil sie einen regierungskritischen Dokumentarfilm ausgestrahlt hatte.
Auch die Nationale Menschenrechtsinstitution in Indien wurde zuletzt im Zuge einer Überprüfung kritisiert. Namhafte NGOs wie Amnesty International beanstanden in einer Stellungnahme deren mangelnde Unabhängigkeit.

230207 Red Hand Day Bundestag Claudia Roth Annalena BaerbockBeate Walter-Rosenheimer mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Kulturstaatsministerin Claudia Roth 

Zum Internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen am 12. Februar erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
 
Zum einundzwanzigsten Mal findet mittlerweile der sogenannte Red Hand Day statt. Und immer noch ist es eine traurige Tatsache, dass weltweit weiterhin circa 250.000 Kinder in Krisengebieten und Kriegen als Soldat*innen eingesetzt und missbraucht werden. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Kinderrechte und gegen das Völkerrecht.

Zwar haben mittlerweile 172 Staaten das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, das verbietet, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Soldat*innen eingesetzt werden. Trotzdem bleiben die Zahlen seit Jahren auf einem erschreckend hohen Level und vor allem in Afrika, Asien und Lateinamerika werden nach wie vor Kinder und Jugendliche zwangsrekrutiert oder mit falschen Versprechungen angeworben.

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Zur Einführung des verpflichtenden Angebotes von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie zum 1. Januar 2023 erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:

Gastronomiebetriebe, die ihre Speisen und Getränke auch zum Mitnehmen verkaufen, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, dafür auch Mehrwegverpackungen anzubieten. So sieht es eine Neuregelung des Verpackungsgesetzes vor.

Seit Jahren fällt immer mehr Verpackungsmüll an, diesen Trend müssen wir umkehren. Die Neuregelung wird in unserem Wahlkreis für deutlich weniger Abfall sorgen. Bürgerinnen und Bürger können dabei selbst etwas zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz beitragen, ohne etwa auf den praktischen Kaffee zum Mitnehmen verzichten zu müssen. Dann nämlich, wenn sie beim Kauf Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen auswählen.

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