
Presse


Lieferengpässe von Medikamenten beseitigen
Zur heutigen Vorstellung Eckpunktepapier Generikagesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Kabinett erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:
Viele Menschen im Wahlkreis bekommen es bereits zu spüren: Arzneimittel fehlen an allen Ecken und Enden. Auch im Wahlkreis beklagen Apotheken Lieferengpässe von Antibiotika und Hustensäften, von Blutdruckmittel, Krebsmedikamenten und Fiebersäften für Kinder. Darum ist es gut, dass Minister Karl Lauterbach heute dieses Eckpunktepapier vorgestellt hat. Es braucht jetzt dringend einen Gesetzentwurf im neuen Jahr.


Seelische Belastungen von Kindern und Jugendlichen
Zur Situation von Kindern und Jugendlichen nach der Pandemie und anlässlich der jüngsten Auswertung der großen Studie "Corona und Psyche" (Copsy) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:
„Die seelische Situation von Kindern und Jugendlichen hat sich verbessert, aber ein Aufatmen und Zurücklehnen kann es noch nicht geben. Denn zu viele leiden unter psychischen Problemen.
Dabei hat nicht nur die Pandemie ihre Spuren hinterlassen, sondern auch Ängste, die durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind, drücken schwer auf die Kinderseelen. Und auch finanzielle Probleme der Familie belasten die Kinder. Die aktuell massiv gestiegenen Energiepreise und die Inflation haben in vielen Familien Engpässe geschaffen.
Immer noch wird viel zu wenig für Kinder getan, die seelische Probleme haben oder die in Familien leben, wo die Eltern psychisch krank oder suchtkrank sind. Die Mühlen mahlen hier erschreckend langsam - mit gravierenden Folgen für die Kinder und Jugendlichen.


Bayerische Staatsregierung macht Politik gegen die Menschen
Zur heutigen Annahme des Jahressteuergesetzes 2022 im Bundesrat erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:
Angesichts der Energie- und Wirtschaftskrise hat die Ampelkoalition große Entlastungspakete für Bürger*innen und Unternehmen geschnürt, damit alle gut gesichert über den Winter kommen.
Einige der Entlastungsmaßnahmen sind im Jahressteuergesetz 2022 gebündelt und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Zu den Entlastungen gehören höhere Freibeträge beim Homeoffice, aber auch die deutliche Erleichterung bei Solarstrom vom eigenen Dach – von der mehrwertsteuerfreien Installation der Anlage bis zur steuerfreien Stromeinspeisung bei Anlagen bis zu 30 Kilowatt.
