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Was kommt nach der Babypause? Viele Frauen landen in der Teilzeitfalle... Bild: flickr.com, User: depone

Zur Antwort der Bundesregierung auf unsere parlamentarische Frage zu Erwerbstätigkeit von Frauen erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie:

Frauen schaffen es häufig nicht, nach der Babypause in ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis zu gelangen. Sie stecken in der Teilzeitfalle. Das geht aus der Antwort auf eine Frage an die Bundesregierung hervor (siehe Anlage). Wir wollten wissen, wie vielen Frauen ein erfolgreicher Wiedereinstieg in den Beruf nach der familienbedingten Erwerbsunterbrechung gelungen ist.

Die Zahlen sind alarmierend: Nur 69 Prozent der Frauen, die sich an einem Modellprojekt der Bundesregierung beteiligten, konnten überhaupt vermittelt werden. Davon fanden zwar 67 Prozent eine abhängige Beschäftigung, aber nur 16 Prozent bekamen einen Vollzeitjob.

Grüne planen weitgehende Erleichterungen für kleine und Kleinstgenossenschaften

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Trotz stabiler Voraussetzungen ist die Zahl der Genossenschaftsgründungen in den letzten Jahren nur moderat angestiegen. Die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer erklärt deshalb:

„Mit dem gestern in der Fraktionssitzung beschlossenen Antrag haben wir umfassende Erleichterungen für kleine Genossenschaften auf den Weg gebracht. Die Gründung von Genossenschaften soll noch attraktiver werden. Gerade jetzt, im Jahr der Genossenschaften, ist das ein klares Zeichen zur Unterstützung dieser Rechtsform. Ob Dorfladen, Energiegenossenschaften oder regionale Volks- und Raiffeisenbanken: In der Gemeinschaft lassen sich Ziele leichter erreichen als alleine. Wie kein anderes Modell bieten genossenschaftliche Unternehmen die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung."

Die bayerische Staatsregierung ist dafür verantwortlich, ob am Langbürgner See gebohrt werden darf oder nicht. Das hat die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer durch die Antworten auf ihre Fragen an die Bundesregierung klar gestellt.

Der Parlamentarische Staatsekretär Peter Hintze stellt darin fest, dass Vorkehrungen dafür, dass nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Gas gebohrt werden darf „im Zuständigkeitsbereich der Länder" liege.

Beate Walter-Rosenheimer erklärt dazu: „CSU und FDP haben im März eine so genannte Würdigung für die Petition gegen Gasbohrung unter dem Langbürgner See ausgesprochen. Das war scheinheilig.

Die Grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer lehnt die Pläne der RAG ab, 700 Meter vom Naturschutzgebiet und 1200 Meter vom Langbürgner See nach Gas zu bohren:

„De facto sind wieder direkt das Naturschutzgebiet und der See von der Bohrung betroffen – wenn auch unter der Erde. Die Gefahren für die Natur, aber auch für die Trinkwasserversorgung sind unermesslich."

Beate Walter-Rosenheimer, Obfrau im Wirtschaftsausschuss reagierte deshalb sofort und stellte zwei Fragen an die Bundesregierung. Die Fragen müssen spätestens bis Mittwoch, den 07. November beantwortet werden. Zum Einen will sie wissen, ob Bohrungen nach Gasvorkommen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Einschätzung der Bundesregierung mit geltendem Bergrecht vereinbar sind. Zum Anderen hinterfragt sie kritisch, wieso die Bundesregierung keine Vorkehrungen getroffen hat, dass nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Gasvorkommen gebohrt werden darf.

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Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen ,,Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm" (Drucksache 17/11081) erklären Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und Dr. Anton Hofreiter, Vorsitzender des Verkehrsausschusses:

Die Bundesregierung muss eingestehen, was zahlreiche Studien bestätigen: Dauerhaft hohe Belastung durch Fluglärm führt zu massiven Gesundheitsproblemen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Nachtflugverkehr zu – denn gerade nachts tanken Menschen Kraft und brauchen Ruhe.

Die Einschränkungen am Flughafen München sind lange nicht ausreichend. Zwar gibt es ein Nachtflugverbot von 24 bis 5 Uhr – es sind aber zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr ist in München längst überfällig.

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