Deutscher Bundestag

Grüne planen weitgehende Erleichterungen für kleine und Kleinstgenossenschaften

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Trotz stabiler Voraussetzungen ist die Zahl der Genossenschaftsgründungen in den letzten Jahren nur moderat angestiegen. Die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer erklärt deshalb:

„Mit dem gestern in der Fraktionssitzung beschlossenen Antrag haben wir umfassende Erleichterungen für kleine Genossenschaften auf den Weg gebracht. Die Gründung von Genossenschaften soll noch attraktiver werden. Gerade jetzt, im Jahr der Genossenschaften, ist das ein klares Zeichen zur Unterstützung dieser Rechtsform. Ob Dorfladen, Energiegenossenschaften oder regionale Volks- und Raiffeisenbanken: In der Gemeinschaft lassen sich Ziele leichter erreichen als alleine. Wie kein anderes Modell bieten genossenschaftliche Unternehmen die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung."

Die bayerische Staatsregierung ist dafür verantwortlich, ob am Langbürgner See gebohrt werden darf oder nicht. Das hat die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer durch die Antworten auf ihre Fragen an die Bundesregierung klar gestellt.

Der Parlamentarische Staatsekretär Peter Hintze stellt darin fest, dass Vorkehrungen dafür, dass nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Gas gebohrt werden darf „im Zuständigkeitsbereich der Länder" liege.

Beate Walter-Rosenheimer erklärt dazu: „CSU und FDP haben im März eine so genannte Würdigung für die Petition gegen Gasbohrung unter dem Langbürgner See ausgesprochen. Das war scheinheilig.

Die Grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer lehnt die Pläne der RAG ab, 700 Meter vom Naturschutzgebiet und 1200 Meter vom Langbürgner See nach Gas zu bohren:

„De facto sind wieder direkt das Naturschutzgebiet und der See von der Bohrung betroffen – wenn auch unter der Erde. Die Gefahren für die Natur, aber auch für die Trinkwasserversorgung sind unermesslich."

Beate Walter-Rosenheimer, Obfrau im Wirtschaftsausschuss reagierte deshalb sofort und stellte zwei Fragen an die Bundesregierung. Die Fragen müssen spätestens bis Mittwoch, den 07. November beantwortet werden. Zum Einen will sie wissen, ob Bohrungen nach Gasvorkommen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Einschätzung der Bundesregierung mit geltendem Bergrecht vereinbar sind. Zum Anderen hinterfragt sie kritisch, wieso die Bundesregierung keine Vorkehrungen getroffen hat, dass nicht in Natur- und Landschaftsschutzgebieten nach Gasvorkommen gebohrt werden darf.