Zu den Nutzungszahlen des bundesweiten Weiterbildungstelefons des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (0800 2017909) erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Das Infotelefon Weiterbildungsberatung wird seit seiner Freischaltung im Januar 2017 bundesweit monatlich durchschnittlich von 1000 Menschen genutzt. Das ist skandalös wenig. Ministerin Karliczek, der nach eigenem Bekunden „die duale Weiterbildung eine Herzensangelegenheit“ ist, muss daher dringend ihr Service-Telefon besser bekannt machen und darf Weiterbildungsinteressierte nicht allein lassen.

Weiterbildung ist nicht Privatsache, sondern nützt uns allen.

Tatsächlich nehmen rund 50 % der 18- bis 64-Jährigen pro Jahr an einer Weiterbildung teil und fast 80 % der Fortbildungen dienen der beruflichen Weiterqualifizierung. Alle diese Menschen haben ein Recht auf umfassende Beratung. Heute ist es aber so, dass wenn die Information nicht im Betrieb erfolgt, es ihnen überlassen bleibt, wie sie sich einen Überblick über Angebote und Kosten verschaffen. Das muss sich durch das bundesweite Weiterbildungstelefon ändern.
Das Infotelefon Weiterbildungsberatung wird seit seiner Freischaltung im Januar 2017 bundesweit monatlich durchschnittlich von 1000 Menschen genutzt. Das ist skandalös wenig. Ministerin Karliczek, der nach eigenem Bekunden „die duale Weiterbildung eine Herzensangelegenheit“ ist, muss daher dringend ihr Service-Telefon besser bekannt machen und darf Weiterbildungsinteressierte nicht allein lassen.

Besser organisiert werden muss neben der Beratung auch der Überblick über das Weiterbildungsangebot, um private Angebote und staatlich geförderte Maßnahmen besser koordinieren zu können.

Die Weiterbildungsförderung muss den Lebensunterhalt bei Fortbildungen gewährleisten, sozial gerecht erfolgen und föderale Grenzen überwinden. Die Weiterbildungsausgaben, die in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gesunken sind, müssen endlich wieder steigen, um die Forderung nach lebenslangem Lernen nicht zum Lippenbekenntnis zu machen.

Wir fordern einen echten Rechtsanspruch auf Weiterbildung, der mit einschließt, dass der Anteil von Frauen an Weiterbildung von einem Drittel auf die Hälfte steigt, dass in Fortbildungszeiten problemlos die Arbeitszeit reduziert und anschließend wieder aufgestockt werden kann und dass Qualifizierung frühzeitig und nicht erst in der Beschäftigungslosigkeit erfolgt.

Damit kann dem enorm steigenden Qualifizierungsbedarf in Gesellschaft und Wirtschaft begegnet werden und damit kann lebenslanges Lernen Realität werden.