Asylsuchende konsequent auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit unterstützen

Zum heutigen Kabinettsbeschluss, der jungen Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zu Praktika erleichtert, erklären Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Ausbildung: 

Die Entscheidung des Kabinetts ist nur ein klitzekleiner Trippelschritt. Den monatelang vorgetragenen Klagen von Arbeitgebern, Kommunen und Verbänden wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Lediglich für Praktika, für die kein Mindestlohn gezahlt werden muss, entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit. Für alle anderen muss nach wie vor die Zustimmung der Behörde eingeholt werden.

Zwar ermöglicht der erleichterte Zugang zu einigen Praktika das gegenseitige Kennenlernen von Betrieben und Asylsuchenden. Doch wenn daraus ein echtes Ausbildungsverhältnis entstehen soll, werden ihnen durch die halbgare Lösung der Bundesregierung neue Steine in den Weg gelegt.

Die Bundesregierung hat die Chance auf ein sicheres Bleiberecht während der Ausbildung mit dem neuen Asylgesetz ungenutzt gelassen. Was als Rechtssicherheit verkauft wird, ist in Wirklichkeit eine Farce. Junge Flüchtlinge und Betriebe dürfen nicht mit einer Duldung für ein Jahr abgespeist werden. Menschen, die lernen und arbeiten möchten, und Betriebe, die vorbildlich ausbilden, haben deutlich mehr Unterstützung verdient. Die Kritik von Wirtschaft und Sozialverbänden an dieser Schmalspur-Regelung ist deshalb mehr als berechtigt.

Der Kabinettsbeschluss bleibt insgesamt meilenweit hinter den Erwartungen zurück. Zahlreiche Hürden auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit bleiben für Asylsuchende nach wie vor bestehen. Das hat gravierende Folgen sowohl für die Menschen, die hier Schutz suchen, als auch für Betriebe und Unternehmen, die händeringend Fachkräfte suchen. Wir brauchen endlich eine Qualifizierungsoffensive für Asylsuchende und Geduldete. Dazu gehören neben einem sicheren Bleiberecht während der Ausbildung und anschließender Beschäftigung auch ausreichend finanzielle Mittel für Deutschkurse und für die Beratung und Vermittlung in Arbeitsagenturen und Jobcentern.