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Beate Walter-Rosenheimer

Mitglied des Deutschen Bundestags


  • Ausschuss für Menschenrechte und
    humanitäre Hilfe
  • Petitionsausschuss

Heute hat der Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen! Damit ist Schluss mit teuren Verfahren und entwürdigenden Gutachten! Übrigens: In vielen anderen Ländern sind solche Regeln bereits Alltag, zum Beispiel in Dänemark, Argentinien, Belgien, Irland, Chile.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden die Grundrechte gestärkt. Denn die eigene Selbstbestimmung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen garantiert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert.

Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz hat lange Jahre viel Leid verursacht. Sterilisierungen, Scheidungen, Zwangsbegutachtungen. Es zwang transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, sich auf eigene Kosten von zwei Gutachter*innen als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um den Geschlechtseintrag korrigieren und den Vornamen ändern zu können. Sie werden dabei mit intimsten und entwürdigenden Fragen konfrontiert.

Über mich

Schön, dass Sie hier sind und sich über meine Arbeit informieren wollen. Herzlich willkommen!

Seit 2012 bin ich Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion. Als Abgeordnete kämpfe ich vor allem für Verbesserungen und positive Veränderungen für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das ist der Antrieb meiner politischen Arbeit.

In meiner Zeit als jugendpolitische Sprecherin zum Beispiel für Kinder psychisch kranker Eltern, wohnungslose junge Menschen oder queere Jugendliche.  

Seit dieser Wahlperiode bin ich Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und im Petitionsausschuss. Und auch da setze ich mich mit aller Kraft für Menschen ein, die politische Aufmerksamkeit und Unterstützung dringend brauchen. 

Erfahren Sie mehr über mich

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